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Gesetzlich oder Privat

 

 

Gesetzlich oder Privat versichern?


Sie stehen vor der Wahl, gesetzlich versichert zu bleiben oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln? Die nachfolgende Übersicht liefert Ihnen Informationen zu den Leistungen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.


  Gesetzliche Krankenkasse
                              Private Krankenversicherung
                                               

Ambulante Behandlung

 Zuzahlung je Arztbesuch / Quartal 10 EUR keine Zuzahlung
 Nur niedergelassene Vertragsärzte
 mit Kassenzulassung
 Freie Arztwahl unter allen
 niedergelassenen Ärzten
 Keine Leistung für Heilpraktiker  Heilpraktikerleistungen in der Regel
 mitversichert
 Für Arzneimittel gelten folgende Zuzahlungen:
 10%, mind. 5 EUR, max.10 EUR
 Volle Erstattung aller medizinisch
 notwendigen Medikamente
 Keine Leistungen für Brillengestelle. Gläser
 werden in einfacher Ausführung bei einer
 Veränderung der Sehstärke um mindestens
 0,5 Dioptrin übernommen. Kontaktlinsen nur
 in Ausnahmefällen.
 Brillengläser werden auch in
 hochwertiger Qualität
 (z.B. Superentspiegelung, mit Tönung,
 Kunststoffgläser) bezahlt. Brillengestelle
 bis zu 175 EUR. Kontaktlinsen werden
 fast immer erstattet.
 Für Heilmittel wie z.B. Massagen und/oder
 Krankengymnastik sind mit 10 % der
 Gesamtkosten und je Verordnung 10 EUR
 selbst zu tragen.
 Volle Erstattung aller medizinisch
 notwendigen Heilbehandlungen.
 

Krankenhausbehandlung

 Transport zum nächstgelegenen
 Krankenhaus. Unterbringung im
 Mehrbettzimmer. Zuzahlung pro Tag
 10,00 EUR, max. 28 Tage pro Jahr
 Freie Krankenhauswahl; freie Arztwahl,
 auch Chefarzt; freie Wahl der
 Zimmergröße:
 Einbett-, Zweibett- oder   Mehrbettzimmer



Zahnersatz

 Der Zuschuss der Kassen für Zahnersatz
 in Normalausführung (einfache Ausführung)
 beträgt ca. 45 - 55 %. Grundsätzlich nicht
 mehr bezahlt werden:   Implantate,
 Keramikverblendungen, sehr große Brücken.
 Je nach Versicherer und Tarif sind bis zu
 100 % der Zahnersatzkosten
 versicherbar. Das gilt auch für
 hochwertige Materialien, z.B. Gold und
 Keramik.


Tagegelder

 Versichert gilt das Nettoeinkommen bis max.
 70 % der  Beitragsbemessungsgrenze. Die
 Leistungsdauer ist auf  78 Wochen begrenzt.
 Versicherbar ist das Nettoeinkommen
 auch über der Beitrags-
 bemessungsgrenze, ohne zeitliche
 Begrenzung.

 

Budgetierung

 Budgetierung von diversen Leistungen. Ist
 zum  Jahresende das Budget erschöpft,
 müssen Ärzte kostenlos arbeiten. Es besteht
 die Gefahr, daß Leistungen (z.B.
 Zahnbehandlungen aber auch Operationen)
 aus Kostengründen ins Folgejahr verlegt
 werden oder teuere Medikamente nicht
 ausreichend verschrieben werden 
 (z. B. teuere Herzmedikamente).
 Keine Budgetierung von Leistungen.

 

Im Rentenalter

 Freiwillig in der gesetzlichen
 Krankenversicherung versicherte Personen
 zahlen als Rentner auf ALLE Einkünfte
 Versicherungsbeiträge, in folgender Höhe:
  -gesetzliche Rente:
  -halber Beitragssatz Betriebsrente:
  -halber Beitragssatz Versorgungsbezüge:
  -voller Beitragssatz Mieteinnahmen:
  -voller Beitragssatz Zinseinnahmen:
  -voller Beitragssatz
  maximal bis zur Höhe der
 Beitragsbemessungsgrenze.
 Beiträge sind nicht
 einkommensabhängig. Bei Eintritt in den
 Ruhestand reduziert sich der Beitrag, da
 z.B. Tagegelder nicht mehr benötigt
 werden. Darüber hinaus bilden die
 privaten Versicherer - im Gegensatz zur
 gesetzlichen Krankenversicherung -
 Altersrückstellungen in Milliardenhöhe, die
 der Beitragsminderung im Alter dienen.


 
Beitragsrückerstattung

 Keine Beitragsrückerstattung bei
 Leistungsfreiheit
 Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträge
 bei Leistungsfreiheit.


 

Beiträge

 Der Beitrag wird abhängig vom
 Bruttoeinkommen erhoben. Die Beitragssätze
 liegen - je nach Kasse - bei ca. 11,5 % bis
 15,5 %, zzgl. 1,7 % Pflegeversicherung. Je
 nach Kasse und Einkommen beträgt der
 Beitrag ca. 225 EUR bis 490 EUR monatlich.
 Der Beitrag ist unabhängig vom
 Einkommen. Die Beitragshöhe bemisst
 sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang
 und Geschlecht

Wir weisen darauf hin, das uns nicht immer alle Daten vorliegen, bzw. kurzfristige Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sind. (Stand ist Juli 2004)

 

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