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Gesetzlich oder Privat versichern? |
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Sie stehen vor der Wahl, gesetzlich versichert zu
bleiben oder in eine private Krankenversicherung zu
wechseln? Die nachfolgende Übersicht liefert Ihnen
Informationen zu den Leistungen von gesetzlichen und
privaten Krankenversicherungen.
Gesetzliche Krankenkasse
Private
Krankenversicherung
Ambulante Behandlung
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Zuzahlung je Arztbesuch / Quartal 10 EUR |
keine
Zuzahlung |
Nur
niedergelassene Vertragsärzte
mit Kassenzulassung |
Freie
Arztwahl unter allen
niedergelassenen Ärzten |
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Keine
Leistung für Heilpraktiker |
Heilpraktikerleistungen in der Regel
mitversichert |
Für
Arzneimittel gelten folgende Zuzahlungen:
10%, mind. 5 EUR, max.10 EUR |
Volle
Erstattung aller medizinisch
notwendigen Medikamente |
Keine
Leistungen für Brillengestelle. Gläser
werden in einfacher Ausführung bei einer
Veränderung der Sehstärke um mindestens
0,5 Dioptrin übernommen. Kontaktlinsen nur
in Ausnahmefällen. |
Brillengläser werden auch in
hochwertiger Qualität
(z.B. Superentspiegelung, mit Tönung,
Kunststoffgläser) bezahlt. Brillengestelle
bis zu 175 EUR. Kontaktlinsen werden
fast immer erstattet. |
Für
Heilmittel wie z.B. Massagen und/oder
Krankengymnastik sind mit 10 % der
Gesamtkosten und je Verordnung 10 EUR
selbst zu tragen. |
Volle
Erstattung aller medizinisch
notwendigen Heilbehandlungen. |
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Krankenhausbehandlung
Transport zum nächstgelegenen
Krankenhaus. Unterbringung im
Mehrbettzimmer. Zuzahlung pro Tag
10,00 EUR, max. 28 Tage pro Jahr |
Freie
Krankenhauswahl; freie Arztwahl,
auch Chefarzt; freie Wahl der
Zimmergröße:
Einbett-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer |
Zahnersatz
Der
Zuschuss der Kassen für Zahnersatz
in Normalausführung (einfache Ausführung)
beträgt ca. 45 - 55 %. Grundsätzlich nicht
mehr bezahlt werden: Implantate,
Keramikverblendungen, sehr große Brücken. |
Je nach
Versicherer und Tarif sind bis zu
100 % der Zahnersatzkosten
versicherbar. Das gilt auch für
hochwertige Materialien, z.B. Gold und
Keramik. |
Tagegelder
Versichert gilt das Nettoeinkommen bis max.
70 % der Beitragsbemessungsgrenze. Die
Leistungsdauer ist auf 78 Wochen begrenzt. |
Versicherbar ist das Nettoeinkommen
auch über der Beitrags-
bemessungsgrenze, ohne zeitliche
Begrenzung. |
Budgetierung
Budgetierung von diversen Leistungen. Ist
zum Jahresende das Budget erschöpft,
müssen Ärzte kostenlos arbeiten. Es besteht
die Gefahr, daß Leistungen (z.B.
Zahnbehandlungen aber auch Operationen)
aus Kostengründen ins Folgejahr verlegt
werden oder teuere Medikamente nicht
ausreichend verschrieben werden
(z. B. teuere Herzmedikamente). |
Keine
Budgetierung von Leistungen. |
Im
Rentenalter
Freiwillig in der gesetzlichen
Krankenversicherung versicherte Personen
zahlen als Rentner auf ALLE Einkünfte
Versicherungsbeiträge, in folgender Höhe:
-gesetzliche Rente:
-halber Beitragssatz Betriebsrente:
-halber Beitragssatz Versorgungsbezüge:
-voller Beitragssatz Mieteinnahmen:
-voller Beitragssatz Zinseinnahmen:
-voller Beitragssatz
maximal bis zur Höhe der
Beitragsbemessungsgrenze. |
Beiträge sind nicht
einkommensabhängig. Bei Eintritt in den
Ruhestand reduziert sich der Beitrag, da
z.B. Tagegelder nicht mehr benötigt
werden. Darüber hinaus bilden die
privaten Versicherer - im Gegensatz zur
gesetzlichen Krankenversicherung -
Altersrückstellungen in Milliardenhöhe, die
der Beitragsminderung im Alter dienen. |
Beitragsrückerstattung
Keine
Beitragsrückerstattung bei
Leistungsfreiheit |
Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträge
bei Leistungsfreiheit. |
Beiträge
Der
Beitrag wird abhängig vom
Bruttoeinkommen erhoben. Die Beitragssätze
liegen - je nach Kasse - bei ca. 11,5 % bis
15,5 %, zzgl. 1,7 % Pflegeversicherung. Je
nach Kasse und Einkommen beträgt der
Beitrag ca. 225 EUR bis 490 EUR monatlich. |
Der
Beitrag ist unabhängig vom
Einkommen. Die Beitragshöhe bemisst
sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang
und Geschlecht |
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Wir weisen darauf hin, das uns nicht immer alle Daten
vorliegen, bzw. kurzfristige Änderungen in der gesetzlichen
Krankenversicherung möglich sind. (Stand ist Juli 2004)
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